Über ein Jahrhundert Brandschutz
Am 6. Oktober 1869 meldete die Warener Zeitung: ,,In der am 4. dieses Monats anberaumten Generalversammlung gründete der hiesige Männer Turnverein eine ,,freiwillige Turnerfeuerwehr", natürlich unter der Voraussetzung, dass der hiesige Magistrat dieses sich ihm zur Verfügung stellende Institut verwenden und unterstützen wolle. Nach einer kurzen Ansprache des Vorsitzenden, in welcher er den Zweck der Versammlung darlegte, wurden die für die Feuerwehr vorläufig entworfenen Statuten verlesen und dann die Anwesenden zum Beitritt aufgefordert, und es erfolgten 40 Unterschriften, unzweifelhaft schon ein Chor, mit welchem sich etwas beginnen lässt. Wir halten uns nicht für berechtigt, über unsere Feuerwehr den Stab zu brechen, fühlen uns leider aber auch nicht angeregt ihr das Wort zu reden - sondern hoffen und wünschen im Interesse der Sache nur, dass der hiesige Magistrat die sich ihm zur Verwendung stellenden, geschulten, jugendlichen Kräfte nicht zurück- zuweisen wolle. Möge die ihre Laufbahn beginnen wollende Turner-Feuerwehr für ihre alte Schwester ein umformendes Element, für die Hilfsbedürftigen ein Trost und für die Stadt ein Segen werden." Der Wunsch des Redakteurs ging bald in Erfüllung. Die fleißig unter Leitung eines Seganten Matz aus Neustrelitz übenden Turner zeigten in einem ,,Schlußexercitium" am 13. November 1869 ihr Können. Der Magistrat unter Bürgermeister Schlaaff war beeindruckt, die Gründung der ,,Freiwilligen Turner-Feuerwehr" amtlich bestätigt.
Die städtische Pflichtfeuerwehr bestand daneben aber weiter, bei ihr waren alle jungen Männer 6 Jahre dienstpflichtig, sofern sie nun nicht der ,,Freiwilligen" angehörten. Die kleine Stadt, sie hatte 1870 knapp 500 Einwohner, verfügte nun über zwei Feuerwehren, die bei jedem Brand gleichzeitig ausrückten. Schneller am Einsatzort war aber immer die ,,Freiwillige Feuerwehr", wie sie sich seit 1872 nannte. Am 1. März 1878 entschloss man sich klugerweise beide Wehren zu vereinigen, so kam man auch zu einer einheitlichen Führung und vor allem auch Ausbildung. Die Dienstpflicht der ehemaligen städtischen Feuerwehr blieb aber weiterhin bestehen, da man zu dieser Zeit noch viele Leute zur Wasserbeschaffung benötigte. So waren in einer Feuerlöschordnung von 1873, sämtliche Bürger und Einwohner, welche Wagenpferde hatten, verpflichtet, mit denselben das zum Löschen eines Feuers nötige Wasser anzuschließen. Die pflichtigen Pferdebesitzer werden in vier Gruppen geteilt, und hat die Pflicht zum Wasserschleifen zunächst nur eine Gruppe, doch ist der Dirigent des Feuerlöschwesens berechtigt, auch die nächste Gruppe, ja selbst alle Pferdebesitzer zum sofortigen Erscheinen mit ihren Pferden auffordern zu lassen. Pferdebesitzer, welche ihre Pflicht nicht erfüllen, verfallen in eine Strafe bis zu 20 Reichsmark." (Stundenlohn eines Maurers betrug zu dieser Zeit 20 Pfennige). Nach jedem Feuer wurde in der Warener Zeitung namentlich veröffentlicht, wer beim nächsten Brand erscheinen musste. 1873 wurden in jede Gruppe 23-25 Pferdebesitzer eingeteilt, so dass man rund 100 Wagenpferdebesitzer in der Stadt annehmen kann. Bereits Anfang 1872 konnte sich die Freiwillige Feuerwehr eine neue moderne Spritze für 2250 Mark von der Firma Matz aus Heidelberg beschaffen. Die Hälfte der für damalige Zeiten recht hohen Kaufsumme kam aus der großherzoglichen Kasse und 600 Mark gab der Magistrat aus der Spezialbrandkasse dazu. Feuerwehrspritzen bekamen damals noch Namen, diese hieß ,,Müritz". 1875 gab es dann die erste Schiebleiter und ein Jahr später neue Uniformen.
Der Verwaltungsbericht des Magistrat für das Jahr 1879 gibt auch exakte Auskunft über das
Feuerlöschwesen der Stadt. Darin wird ausdrücklich vermerkt, dass an der Spritze des Feuerlöschwesens der Bürgermeister steht. Zu diesem Zeitpunkt setzte sich die Wehr aus der Freiwilligen Feuerwehr (82 Mann) und den durch Statut zum Feuerlöschen verpflichteten Einwohner (215 Mann) zusammen. Die Verpflichteten wurden an den 5 Spritzen als Druckmannschaften eingesetzt. Zu jeder Spritze waren zwischen 32 und 61 Mann eingeteilt. Die zum Löschdienst Verpflichteten waren für 6 Jahre gebunden. Im Bericht hieß es dann: ,,Alle übrigen im Feuerlöschwesen erforderlichen Verrichtungen werden durch die Freiwillige Feuerwehr besorgt... Der Ordnung dieses Instituts und der Energie und Aufopferung ihrer Mitglieder verdanken wir es wesentlich, dass die Brände sämtlich keine große Ausdehnung gewonnen haben. "Das bei der Gründung bestätigte Statut und die Dienstinstruktion wurden im Laufe der Jahre mehrmals revidiert. Das Statut von 1889, es musste vom Magistrat bestätigt werden, hatte 17 Paragraphen und legte u. a. fest:
Spezielle Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr ist, technische Leitung des Löschwesens zu handhaben
Mitglied kann werden, wer in einem guten Ruf steht und mindestens 21 Jahre alt ist
Die Weisungen der vorgesetzten Mitglieder sind im Dienste pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen
Das Offizierskorps besteht aus dem Kommandeur, dem Brandmeister dem Adjutanten, dem Wassermeister, dem Requisitenmeister und den Zugführern
Die Freiwillige Feuerwehr ist eingeteilt in:
a) einen Steigerzug
b) vier Spritzenzüge
c) einen Reserve-Spritzenzug
d) einen Schlauchzug
e) eine Wasserabteilung
f) eine Führerschaft
Diesen Zügen bzw. Abteilungen werden die nicht zur Freiwilligen Feuerwehr gehörenden dienstpflichtigen Mannschaften und die zur Wasserbeschaffung pflichtigen Fuhrleute zugewiesen. Für die Beaufsichtigung und Instandhaltung der Löschgeräte, namentlich der Spritzen wird ein Spritzenmeister eingestellt. Die Anstellung erfolgt auf beiderseitiger vierteljährlicher Kündigung. Für etwaige Differenzen in der Freiwilligen Feuerwehr gibt es ein Ehrengericht. In der dem Statut angefügten Instruktion hieß es u. a.:
Jeder Feuerwehrmann hat die Befehle des jeweiligen Vorgesetzten unweigerlich auszuführen.
Jedes Mitglied hat in und außer dem Dienste ein ehrenhaftes, männliches Betragen, insbesondere im Dienste Nüchternheit, Pünktlichkeit, Ruhe, Ausdauer, Gehorsam und wo es gilt Mut und Entschlossenheit zu beachten.
Das Tabakrauchen ist während des Dienstes nicht erlaubt.
1898 erhielt Waren am und auf dem Nesselberg ein Wasserwerk, das durch eine Berliner Kapitalgesellschaft betrieben wurde, erst 1919 ging das Wasserwerk in städtischen Besitz über. Nach und nach verschwanden nun die 25 öffentlichen Brunnen in der Stadt, dafür gab es dann als Neuerung Hydranten. Nun wurden die alten Spritzen überflüssig, vor allem entfiel das aufwendige ,,Wasserschleifen" durch die Pferdebesitzer. Die Errichtung eines städtischen Telefonnetzes ab 1899 ermöglichte ab 1901 die Einrichtung von Feuermeldestellen. 1925 gab sich die Freiwillige Feuerwehr eine neue Satzung. Neu in dieser Satzung waren:
Die Freiwillige Feuerwehr wurde von einem Wehrleiter geführt, der einem Brandmeister unterstellt war.
Die Aufgabenstellung wurde erweitert, außer bei Feuer kam die Wehr auch, bei sonstigen Fällen gemeiner Not oder Gefahr, wie Wassersnot, Hauseinsturz, Eisenbahnunglück usw., zum Schutz und zur Rettung von Leben und Eigentum der Mitbürger Hilfe zu leisten."
Seit ihrer Gründung suchte die Freiwillige Feuerwehr Kontakt zu anderen Wehren. 1872 schloss man sich dem Niedersächsischen Feuerwehrverband an, den man aber zwei Jahre später wieder verließ wegen der zu großen Entfernung. Als am 22. Juni 1879 in Teterow der Mecklenburgische Feuerwehrverband gegründet wurde, war die Warener Feuerwehr sofort dabei. Bereits 1882 sah Waren den Feuerwehrtag in seinen Mauern, 1894 war unsere Stadt wieder Gastgeber. An Feuerwehrtagen in anderen Städten beteiligte sich unsere Freiwillige Feuerwehr bis 1962 fünfundzwanzig Mal! Ein herausragendes Ereignis im Leben der Warener Freiwilligen Feuerwehr war der 32. Mecklenburgische Feuerwehr-Verbandstag vom 24.-27. Juni 1927 in Waren. Am Festzug beteiligten sich 55 Wehren aus ganz Mecklenburg. In der aus Anlass dieser Veranstaltung erschienenen Festschrift ist auch eine Brandchronik veröffentlicht worden. Seit 1869 kam es in unserer Stadt zu 52 Großfeuern. Das Jahr 1885 war das Jahr der Scheunenbrände. An 4 Tagen brannten insgesamt 17 Scheunen ab.